Das Wohnungs-Los

Egal, ob Studierende, Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener: Viele Hamburger sind auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Dabei soll ein Wohnberechtigungsschein helfen. 2016 erhielten mehr als 12.500 Wohnungssuchende diesen so genannten „§5-Schein“. Wer eine bundesweit festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet, dokumentiert damit seinen Anspruch auf eine Sozialwohnung.

Anspruch hat zum Beispiel, wer allein lebt und weniger als 12.000 Euro im Jahr zur Verfügung hat. Dann sind vom Jahresbruttoeinkommen bereits eine Werbungskostenpauschale, Kinderbetreuungskosten, Einkommensteuern, Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung abgezogen. Die Einkommensgrenze für einen Zweipersonenhaushalt liegt nach allen Abzügen bei 18.000 Euro jährlich. Pro Kind steigt die Schwelle um weitere 4.000 Euro.

Mit einem Wohnberechtigungsschein steht einer alleinstehenden Person eine 50 Quadratmeter große Wohnung in Hamburg zu. Eine vierköpfige Familie hat Anspruch auf eine Vierzimmerwohnung. So ist es zumindest im Wohnbindungsgesetz festgelegt.

§5-Schein garantiert keine Wohnung

Doch der §5-Schein bedeutet nicht, dass der Bedürftige auch eine bezahlbare Bleibe in Hamburg findet. Die Suche scheitert am Angebot. In allen sieben Stadtbezirken fehlen Sozialwohnungen. Drei von vier Hamburgern, denen 2016 ein Anspruch auf eine Sozialwohnung zugesprochen wurde, fanden keine.

 

Im Vergleich fällt auf, dass in Eimsbüttel besonders viele neue Berechtigte mit §5-Schein nicht mit günstigem Wohnraum versorgt werden konnten. Nur 182 von fast 1.500 Berechtigten konnten tatsächlich mieten. Der flächenmäßig kleinste Bezirk Hamburgs ist gleichzeitig auch der dichtest besiedelte. Außerdem fällt die Fluktuationsrate der Mieter im Sozialwohnungsbestand eher gering aus, wie das Bezirksamt mitteilte. Wenn in Eimsbüttel gebaut wird, dann auf Grund des Platzmangels in kleiner Dimension. Neue Projekte haben meistens weniger als 10 Wohnungen. Der Anteil öffentlich geförderter Neubauten ist demnach relativ gering.

Seit 2008 geht die Zahl derer, die neu Anspruch auf eine Sozialwohnung geltend machen konnten, zwar leicht zurück. Aber die Versorgungsquote der neu Berechtigten ist gleichbleibend schlecht. Die Wohnberechtigten, die keine Sozialwohnung finden, müssen auf dem freien Markt auf Wohnungssuche gehen. Dabei konkurrieren sie mit denjenigen, die bereits in den Vorjahren keine Sozialwohnung finden konnten.

1.200 Euro mehr Kaltmiete pro Jahr

Wer trotz Berechtigungsschein keine Sozialwohnung findet, für den wird es teuer. Beispielsweise zahlte ein Studierender 2015 in einer Wohnung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft SAGA 5,62 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Eine 50 Quadratmeter große Wohnung kostet 281 Euro kalt. Eine Wohnung in gleicher Größe und normaler Lage, die nicht öffentlich finanziert wird, kostet monatlich 100 Euro mehr. So kommen im Jahr 1.200 Euro mehr Mietkosten plus Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Strom hinzu.

Das kann sich nicht jeder leisten. „Viele leben, statt in einer geförderten Wohnung, ganz prekär in viel zu kleinen Wohnungen“, sagt Wilfried Lehmpfuhl, Rechtsberater beim Mieterverein zu Hamburg. Er betreut Familien, deren Wohnungen aus allen Nähten platzen und Menschen, die aus ihren heruntergekommenen Bleiben ausziehen wollen. „Der Wohnberechtigungsschein ist wie ein Los. Wenn du keins hast, kannst du nichts gewinnen. Hast du eins, hast du wenigstens eine Chance,“ sagt Lempfuhl.

Ein Wohnberechtigungsschein ist zwei Jahre lang bundesweit gültig. Läuft er ab, muss er neu beantragt werden. Einmal in eine Sozialwohnung eingezogen, werden Bewohner aber nicht wieder kontrolliert, ob sie die geringe Einkommensgrenze im Laufe der Jahre überschreiten und ihren Anspruch auf subventionierten Wohnraum damit längst verloren haben.